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   FG Niedersachsen, 21.10.1996 - VIII 164/96   

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https://dejure.org/1996,7857
FG Niedersachsen, 21.10.1996 - VIII 164/96 (https://dejure.org/1996,7857)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.10.1996 - VIII 164/96 (https://dejure.org/1996,7857)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Oktober 1996 - VIII 164/96 (https://dejure.org/1996,7857)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 19 EStG; § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG; § 10e Abs. 6 EStG
    Abzugsfähigkeit einer Vorfälligkeitsentschädigung; Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit; Berücksichtigung von Umzugskosten als Werbungskosten; Bezug eines eigenen Einfamilienhauses; Aufwendeungen der privaten Vermögensvorsorge; Abzugsfähigkeit als Vorkosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abzugsfähigkeit einer Vorfälligkeitsentschädigung; Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit; Berücksichtigung von Umzugskosten als Werbungskosten; Bezug eines eigenen Einfamilienhauses; Aufwendeungen der privaten Vermögensvorsorge; Abzugsfähigkeit als Vorkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1997, 1158
  • EFG 1997, 465
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 15.11.1991 - VI R 36/89

    Zur steuerlichen Abziehbarkeit von Maklerkosten bei einem beruflich veranlaßten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.10.1996 - VIII 164/96
    Im Streitfall hat das FA deshalb zu Recht die Umzugskosten berücksichtigt; dem steht nicht entgegen, daß die Kläger in ein eigenes Einfamilienhaus gezogen sind, weil ein beruflich veranlaßter Umzug auch dann zu bejahen ist, wenn anzunehmen ist, daß die Steuerpflichtigen den Umzug in dieselbe oder in eine nach Ausstattung und Lage ähnliche Wohnung ebenfalls vorgenommen hätten, wenn sie nicht im erworbenen Einfamilienheim liegen würde, sondern von ihnen gemietet worden wäre (BFH, Urteil vom 15. November 1991 VI R 36/89, BStBl II 1992, Seite 492 ff., 493).

    Nach der Entscheidung des BFH vom 15. November 1991 a.a.O. ist "der Erwerb eines Hauses am neuen Arbeitsort ... eine Entscheidung im Bereich der privaten Vermögenssphäre, weil ein Arbeitnehmer bei einem beruflich veranlaßten Umzug in der Regel frei wählen kann, ob er dort eine Mietwohnung beziehen oder ein Eigenheim kaufen will, um anschließend darin zu wohnen.

  • BFH, 01.12.1993 - I R 61/93

    Aufwendungen für vorzeitige Auflösung des Mietvertrages sind Betriebsausgaben bei

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.10.1996 - VIII 164/96
    Die Vorfälligkeitsentschädigung sei ausschließlich wegen des beruflich veranlaßten Umzuges geleistet worden und - ebenso wie in dem Urteil des BFH vom 1. Dezember 1993 (I R 61/93, BStBl II 1994, Seite 323 f.) als Werbungskosten abzuziehen.
  • BFH, 22.03.1994 - IX R 100/91

    Einkommensteuer; Verkaufsbedingte Vorfälligkeitsentschädigung (§ 9 EStG )

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.10.1996 - VIII 164/96
    Die Vorfälligkeitsentschädigung sei nach dem Urteil des BFH vom 22. März 1994 (BFH, IX R 100/91 amtl. nicht veröffentlichte Sammlung - BFH/NV - 1994, Seite 782) dem nicht steuerbaren privaten Veräußerungsvorgang zuzurechnen.
  • BFH, 24.05.2000 - VI R 28/97

    Umzugskosten - Doppelter Haushalt bei Eigenheimnutzung

    Insbesondere sind Verluste beim Verkauf des im Privatvermögen gehaltenen Eigenheims, das aus beruflichen Gründen nicht mehr vom Steuerpflichtigen selbst bewohnt werden kann, keine Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (BFH-Urteil in BFHE 166, 456, BStBl II 1992, 492; Verfügung der Oberfinanzdirektion --OFD-- Hannover vom 15. Mai 1992 S 2353-224-StH 212/ S 2353-95-StO 213, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1992, 948; Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 19. Aufl., § 19 Rz. 60 Stichwort Umzugskosten, S. 1601; vgl. auch Urteile des FG Rheinland-Pfalz vom 20. Dezember 1995 1 K 1467/95, EFG 1996, 646, und des Niedersächsischen FG vom 21. Oktober 1996 VIII 164/96, EFG, 1997, 465).
  • BFH, 24.05.2000 - VI R 147/99

    Eigenheimverkauf wegen beruflich veranlassten Umzugs

    Nichts anderes gilt für Kosten, die aufgrund der vorzeitigen Ablösung eines Hypothekendarlehens entstehen, wenn die Ablösung wegen des Verkaufs des fremdfinanzierten Hauses notwendig geworden ist (Urteil des Niedersächsischen FG vom 21. Oktober 1996 VIII 164/96, EFG 1997, 465).
  • BFH, 02.03.2005 - IX B 184/03

    Vorfälligkeitsentschädigung bei beruflich veranlasstem Umzug

    Ein Abzug ist aber insoweit ausgeschlossen, als vorrangig die grundsätzlich steuerrechtlich unbeachtliche private Vermögenssphäre betroffen ist; dies gilt insbesondere für Kosten, die aufgrund der vorzeitigen Ablösung eines Hypothekendarlehens (Vorfälligkeitsentschädigung) entstehen, wenn die Ablösung wegen des Verkaufs des fremdfinanzierten Hauses notwendig ist (vgl. BFH in BFHE 191, 561, BStBl II 2000, 476, unter Hinweis auf das Niedersächsische Finanzgericht --FG--, Urteil vom 21. Oktober 1996 VIII 164/96, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1997, 465; s.a. FG Hamburg, Urteil vom 10. März 2003 II 327/02, juris-DOK Nr. STRE 200371038, unter I.1.).
  • FG Hamburg, 23.03.2006 - II 46/04

    Veräußerungsverluste aus dem Verkauf eines selbst genutzten Eigenheimes und

    Diese Kosten betreffen vorrangig die steuerrechtlich unbeachtliche private Vermögenssphäre, und zwar auch dann, wenn der Arbeitnehmer aus wirtschaftlichen Gründen wegen des Erwerbs eines neuen Hauses am neuen Arbeitsplatz zu einem Verkauf veranlasst sein sollte (BFH, Urteil vom 24.05.2000, VI R 147/99 a.a.O.; zu der Vorfälligkeitsentschädigung unter Hinweis auf das Urteil des Niedersächsischen FG vom 21.10.1996, VIII 164/96, EFG 1997, 465, vgl. a. FG Hamburg, Urteil vom 20.05.1999, VII 214/96, juris).
  • FG Hamburg, 10.03.2003 - II 327/02

    Zwischenfinanzierung für Eigenheim wegen Umzug nicht als Werbungskosten

    Diese Kosten betreffen vorrangig die steuerrechtlich unbeachtliche private Vermögenssphäre, und zwar auch dann, wenn der Arbeitnehmer aus wirtschaftlichen Gründen wegen des Erwerbs eines neuen Hauses am neuen Arbeitsplatz zu einem Verkauf veranlasst sein sollte (BFH, Urteil vom 24.05.2000 VI R 147/99 a.a.O.; zu der Vorfälligkeitsentschädigung unter Hinweis auf das Urteil des Niedersächsischen FG vom 21.10.1996 VIII 164/96, EFG 1997, 465, vgl. a. FG Hamburg, Urteil vom 20.05.1999 VII 214/96, juris).
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